Ob Wohnungsmietvertrag oder Mietvertrag für ein Gewerbeobjekt – in beiden Fällen beraten und vertreten wir Sie kompetent als Mieter bzw. Vermieter. Wir prüfen die Wirksamkeit der Verträge oder einzelner Vertragsklauseln und beraten Sie gerne in Fragen der verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten einschließlich einer Eigenbedarfskündigung, der Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete, der Voraussetzungen einer Modernisierungserhöhung sowie der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner.
Bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung beraten wir Sie und prüfen für Sie in jedem Einzelfall die Wirksamkeit einer solchen Abrechnung zu den Nebenkosten.
Ein Rechtsgebiet, welches nicht erst mit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes vom 16.10.2020 ständig an Bedeutung gewinnt, da viele sich ein eigenes Haus bei der Preisentwicklung für Immobilien kaum mehr leisten können und doch den Wunsch nach Immobilieneigentum verwirklichen wollen. Wir beraten und begleiten Sie bei Erwerb von Wohnungseigentum bzw. Teileigentum, prüfen die Teilungserklärung und deren Konsequenzen für den einzelnen Sondereigentümer/Teileigentümer ebenso wie die Wirksamkeit von Beschlüssen und die daraus resultierenden Möglichkeiten einer Anfechtung, sollten diese nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. In Ihrer Eigenschaft als rechtsfähige Gemeinschaft begleiten wir Sie bei dem Abschluss des Verwaltervertrages und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen mit einzelnen Wohnungseigentümern/Teileigentümern im Wohngeldverfahren ebenso wie in Anfechtungsverfahren.
Verträge regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten und es lohnt sich, sich hierüber im Vorfeld Gedanken zu machen. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und prüfen, welche rechtlichen Konsequenzen sich für Sie aus bestehenden Verträgen ergeben. Falls Sie sich von einem Vertrag lösen wollen, teilen wir Ihnen mit, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
Bei den unterschiedlichsten Fragen, die ein Gewerbebetrieb mit sich bringt, beraten wir Sie umfassend sowohl im Rahmen der Vertragsgestaltung als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus bestehenden Verträgen.
Gewährleistungsansprüche, insbesondere aus Kauf- und Werkverträgen, machen wir für Sie geltend und wehren unberechtigte Forderungen Ihres Vertragspartners ab. Auch wenn die Reise nicht nach Ihren Vorstellungen ausgefallen ist, setzen wir uns für Sie ein.
Bei uns erfahren Sie, wie Sie sich bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides am besten verhalten, ganz egal, ob es um einen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß, eine Abstandsunterschreitung oder sonstige Vorwürfe geht. Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit des Bescheides und ob ein Absehen von einem Fahrverbot in Betracht kommt.
Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen in Eigenregie kommt es erfahrungsgemäß zu Abzügen von Ihren berechtigten Ansprüchen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechte Sie als Geschädigter geltend machen können, unabhängig davon, ob es bei einem Sachschaden geblieben ist oder Sie bei dem Unfall verletzt worden sind. Auf diese Weise können Sie rechtzeitig die richtigen Weichen stellen. Sämtliche Korrespondenz übernehmen wir für Sie.
Die Gebühren für unsere Tätigkeit sind bei Verschulden des Unfallgegners vom Schadensersatzanspruch umfasst und von dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, prüfen wir für Sie, welche Konsequenzen sich aus bestehenden Arbeitsverträgen sowie sonstigen Verpflichtungen ergeben oder sind Ihnen bereits im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung ebenso behilflich wie bei der Formulierung eines Aufhebungsvertrages.
Wir unterstützen Sie bei Differenzen im laufenden Vertragsverhältnis. Bei Erhalt einer Kündigung prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten von Kündigungsschutzklagen. Als Arbeitgeber zeigen wir Ihnen auf, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann.
Im Familienrecht sind wir in verschiedenen Lebenslagen für Sie da. Vor der Heirat beraten wir vorausschauend zu einem Ehevertrag. Sollte es doch einmal zur Trennung kommen, dann stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und suchen zusammen mit Ihnen geeignete Lösungen. Wir begleiten Sie bei einer Scheidung einschließlich aller Folgen und beraten und vertreten Sie in Unterhaltsfragen, insbesondere auch in Auseinandersetzungen zum ehelichen und nachehelichen Unterhalt sowie zum Kindesunterhalt. Auch bei Umgangs- und Sorgerechtsproblemen unterstützen wir Sie.
Durch eine entsprechende Regelung zu Lebzeiten, bei der wir Sie gerne unterstützen, können Auseinandersetzungen im Erbfall vermieden werden. Unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche zeigen wir Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten auf, je nachdem, ob es bereits ein Testament oder einen Erbvertrag gibt oder Sie sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen. Wir beraten Sie zum gesetzlichen Erbrecht sowie zum Pflichtteilsrecht und erläutern Ihnen, inwieweit Sie als Erbe für Schulden des Erblassers haften und welche Auswege es für Sie gibt. Bei der Durchsetzung von Rechten gegenüber Miterben sind wir Ihnen ebenso behilflich wie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.